Werden Kontaktlinsen von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt normalerweise nur Zuschüsse für Kontaktlinsen, wenn bestimmte Veränderungen des Auges vorliegen, also wenn eine Kontaktlinse medizinisch notwendig ist. Dies kann etwa bei einer starken Strukturveränderung der Hornhaut, bei hoher Fehlsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien oder Defekten der Iris der Fall sein. Die genauen Bedingungen erfragen Sie bei ihrer Krankenkasse. Private Krankenkassen übernehmen, je nach Vertragsbedingungen, manchmal einen Teil der Kosten.
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